- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Essenbach eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Essenbach eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes

Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates

Information über Vertreterversammlung 2021
Die Vertreterversammlung für das Geschäftsjahr 2020 fand am Montag, 21.06.2021 statt. Alle gewählten Vertreter haben eine persönliche Einladung erhalten.
Die Versammlung hat folgende Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2020, Vorlage des Jahresabschlusses und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses
3. Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit
4. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrats hierzu
5. Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts
6. Feststellung des Jahresüberschusses 2020 und die Verwendung des Jahresüberschusses 2020
7. Beschlussfassung über die Entlastung
a) der Mitglieder des Vorstands
b) der Mitglieder des Aufsichtsrats
8. Wahlen zum Aufsichtsrat
Turnusgemäß scheidet Herr Markus Simbürger aus. Er stellt sich zur Wiederwahl.
9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Essenbach, 01.06.2021
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Auf der Generalversammlung am 10.11.2020 haben die Mitglieder beschlossen, ihre Interessen zukünftig in einer Vertretervesammlung vertreten zu lassen. Eine entsprechende Satzungsänderung wurde am 3.12.2020 im Genossenschaftsregister eingetragen.
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
